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Die ideale Lösung zur vorübergehenden Einfuhr in ein Drittland.

ADMISSION
TEMPORAIRE / TEMPORARY
ADMISSION

 

  • Das Carnet ATA ist ein Zolldokument, welches die vorübergehende Einfuhr von Waren in ein Drittland ermöglicht. Vorausgesetzt die Waren werden vor Verfall einer vorgegebenen Frist vollständig wiederausgeführt, werden keine Einfuhrabgaben fällig.

  • Gegenwärtig wird das Carnet ATA in 78 Ländern anerkannt.

  • Die häufigsten Verwendungszwecke für Carnet ATA sind Ausstellungen/Messen/Kongresse, Berufsmaterial sowie die Vorführung von Warenmustern. Für weitere Einzelheiten sowie die übrigen möglichen Zwecke der Verwendung kontaktieren Sie bitte mit Ihre zuständige Handelskammer.

  • Das Carnet ATA ist maximum ein Jahr gültig. Die ausländischen Zollbehörden sind jedoch berechtigt, nach Ermessen die Frist der vorübergehenden Verwendung zu verkürzen. Die durch den Zoll festgelegten Fristen für die Wiederausfuhr sind deshalb unbedingt einzuhalten.

Allgemeine Informationen

 

Das Carnet ATA, auch bekannt als "Reisepass für Waren" oder "Waren-Pass”, ist das bequemste Zolldokument, mit dem sie ohne Zeitverlust und geringem finanziellen Aufwand ihre Waren vorübergehend in ein Drittland einführen können.

 

Was ist ein Carnet ATA?


Das Carnet ATA ist ein international anerkanntes Zolldokument, das die von Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben befreite vorübergehende Einfuhr von Waren bis zu einer Dauer von einem Jahr ermöglicht. Die Intitialen A.T.A. sind die Abkürzung der französischen bzw. Englischen Ausdrücke „Admission Temporaire/Temporary Admission".

 

Allgemein gelten für Carnet ATA folgende Anwendungsbereiche:

  • Warenmuster
  • Berufsmaterial
  • Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden.


Die mit Hilfe eines Carnet ATA vorübergehend eingeführten Waren sind sehr vielseitig. So werden etwa Laptop Computer, Handwerkzeuge, Foto- und Filmausrüstungen, Musikinstrumente, Investitionsgüter zur Vorführung, Schmuck, Pferde, Kulturgüter, Theaterkostüme und Bühnenbilder bis hin zu Konzert-Beschallungsanlagen sowie vieles Anderes mehr mit Hilfe von Carnet ATA über Zollgrenzen verschoben.

 

Kann man sich eine Ware denken und ist diese nicht verderblich, ist sie in den meisten Fällen zur vorübergehenden Einfuhr mittels Carnet ATA zugelassen.

 

Welche Dienstleistungen können Geschäftsleute von Carnet ATA erwarten?


Ausgerüstet mit einem Carnet ATA können Sie:

  • auf der gleichen Reise mehrere Länder besuchen, ohne jedes Mal beim Zoll des Landes der vorübergehenden Einfuhr eine Sicherheit hinterlegen zu müssen.
  • Ihre Musterwaren oder Dienstwerkzeuge innerhalb eines Jahres auf mehreren Geschäftsreisen mitführen.
  • Die Ware innerhalb der Gültigkeitsfrist des Carnet ATA jederzeit ohne Probleme wieder in die Schweiz einführen


Gehen die im Carnet ATA enthaltenen Einlageblätter aus, kann das Carnet ATA innerhalb der Gültigkeitsfrist jederzeit mit neuen Einlageblättern ergänzt werden. Dazu muss das Original-Carnet der ausstellenden Handelskammer übergeben werden.


Beratung / Bestellung

 

Ihre Handelskammer als Partner


Für alle Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Bestellung und korrekten Verwendung eines Carnet ATA haben, wenden Sie sich an die für Ihr Gebiet zuständige Handelskammer. Welche Handelskammer für Sie zuständig ist hängt von Ihrem Wohnsitz oder dem Handelsregistereintrag Ihrer Firma ab.

 

Bestellen


Der einfachste Weg zu Ihrem Carnet ATA führt über die online-Applikation ATASwiss.

Neue Benutzer der Applikation erstellen sich zunächst ein Benutzerkonto. Nach dem Absenden des entsprechenden online-Antrages erhalten Sie Ihren Nutzungsvertrag per E-Mail.

Das gedruckte Original-Exemplar dieses Vertrags senden Sie anschliessend datiert und unterschrieben an Ihre Handelskammer. Sobald der Vertrag bei der Handelskammer eingetroffen ist, wird Ihr Profil freigeschaltet. Ab sofort können Sie Anträge für Carnet ATA erstellen.

Das Benutzerkonto erstellen Sie selbstverständlich nur einmal. Anschliessend laufen alle Ihre Carnet ATA über das gleiche Konto.

Für alle weiteren Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Handelskammer.


Weshalb ein Carnet ATA?

 

Das Carnet ATA erlaubt den Zugang zum schnellsten, einfachsten Verfahren der vorübergehenden Verwendung von Waren auf dem Zollgebiet eines Drittlandes.

 

Ihre Vorteile im Überblick

  • Schnelle und vereinfachte Zollabfertigung bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren.
  • Verkürzte Wartezeiten an Grenzübergängen (Das Berechnen der Einfuhrabgaben durch den Zoll des Bestimmungslandes entfällt).
  • Kein Ausfüllen von fremdsprachigen Zollformularen erforderlich.
  • Keine Hinterlegung von Sicherheiten beim ausländischen Zoll.
  • Ein einzelnes Carnet ATA kann für diverse Reisen in mehrere Länder verwendet werden.
  • Ihre Handelskammer als Partner greift auf mehr als 50 Jahre Erfahrung zurück.
  • Mit Ihrer Handelskammer steht Ihnen ein regionaler Berater und Ansprechpartner zur Verfügung.